AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bernburger Theater- und Veranstaltungs gGmbH

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Personenangaben gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Personen. Die Bernburger Theater- und Veranstaltungs (gemeinnützige) GmbH wird nachfolgend „BTV" genannt.

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der BTV und deren Besuchern sowohl für eigene Veranstaltungen als auch für Vermietungen. Bei Hausvermietungen und Gastspielen gelten für den Kartenverkauf die Geschäftsbedingungen der Mieter bzw. Sonderregelungen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte, oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart. Für Abonnenten gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennt die BTV nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Anfangszeiten und Einlass
2..1 Nur die von der BTV herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben der BTV vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die BTV keine Gewähr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2 Die Spielstätten werden in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung geöffnet.
2.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden; dem Einlasspersonal ist dabei Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Es können Ersatzplätze in anderen Platzgruppen zugewiesen werden. Daraus erwachsen dem Besucher keine Ansprüche gegenüber der BTV. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
2.4 Einlassberechtigt ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Eintrittskarte zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung vorzeigt. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Vorderseite vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten. Für die Fest-Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte.
2.5 Bei ermäßigten Karten ist gegenüber dem Vorderhauspersonal zusätzlich die jeweilige Ermäßigungsberechtigung vorzuzeigen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigungen begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt wer-den, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis an der betreffenden Abendkasse zu entrichten.

3. Eintrittspreise und Ermäßigungen
3.1. Für die Veranstaltungen der BTV gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. Der auf der Eintrittskarte ausgedruckte Gesamtpreis ist verbindlich. Bei Kartenversand wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben. Bei Erwerb der Karten über Internet beträgt die Systemgebühr 2,00 €. An der Abendkasse wird ein Aufschlag von 2,00 € pro Karte wirksam.
3.2. Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Arbeitslose, ALG II-Empfänger und Inhaber der ENERGY-M-Card. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist bei Kauf der Karte und Einlass in den Saal unaufgefordert vorzuzeigen. Diese Regelung gilt nicht für Fremdveranstalter.
3. 3. Der Kartenpreis schließt den Beitrag für die Garderobenverwahrung sowie etwaige sonstige Entgelte mit ein.
3. 4. Reservierte Karten müssen bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung abgeholt werden. Sie gehen andernfalls zurück in den freien Verkauf.
3. 5. Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
3. 6. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten nach Beginn der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Für verlorene Karten kann kein Ersatz gewährt werden. Der Besitzer einer Karte gilt als rechtmäßiger Inhaber.
3. 7. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, kann die Ersatzvorstellung besucht werden oder die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich. Für Schäden, die durch die Anreise zu ausgefallenen Veranstaltungen entstehen, kann die BTV keine Haftung übernehmen.
3. 8. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.
3. 9. Schwerbehinderte erhalten bei notwendiger Begleitung freien Eintritt für die Begleitperson. Für Sonderveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten. In Theater und Kurhaus stehen rollstuhlgeeignete Plätze zur Verfügung. Um diese Plätze nicht anderweitig zu vergeben, werden Rollstuhlfahrer gebeten, den Bedarf zu deklarieren und ihre Karten möglichst frühzeitig zu bestellen. Die für Rollstühle ausgewiesenen Plätze sind einzunehmen.

4. Datenschutzbestimmungen
4. 1. Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
4. 2. Sofern der Kunde bei der Anmeldung im Webshop auf der Homepage der BTV die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der BTV informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Bei Kartenkauf über die Homepage der BTV werden alle Kunden-, Auftrags- und Bezahldaten SSL-verschlüsselt übertragen.

5. Garderobe
5. 1. Die Garderobe (insbesondere Mäntel, Jacken, Schirme, Stöcke, Rollatoren, Rollstühle, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) darf nicht in die Zuschauerräume mitgenommen werden und ist beim zuständigen Vorderhauspersonal abzugeben.
5. 2. Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haftet die BTV für Verlust oder Beschädigung nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände und beträgt höchstens 500 €. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
5. 3. Die Aushändigung erfolgt ohne weitere Berechtigungsprüfung gegen Vorlage der Garderobenmarke.
5. 4. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann Geldersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten der Marke verlangt werden.

6. Hausrecht
6. 1. Die BTV übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Vorderhauspersonals und der Abendspielleitung ist Folge zu leisten. Die BTV ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
6. 2. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann die BTV den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
6. 3. Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Zuschauerräume mitgenommen werden.
6. 4. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. In den Gebäuden gilt Rauchverbot.

7. Bild- und Tonaufnahmen
7. 1. Das Herstellen von Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art in den Zuschauerräumen während der Vorstellung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 5. 1. nach sich ziehen.
7. 2. Besucher der BTV willigen mit dem Kauf der Eintrittskarte ein, dass die BTV im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen machen und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigen und veröffentlichen kann. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf etwaige Vergütungsansprüche.

8. Haftung/Schadenersatz
Die BTV übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die BTV, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die BTV, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Für Fremdleistungen haftet nicht die BTV, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

9. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten am 1.2.2017 in Kraft.

10. Anwendbares Recht/Erfüllungsort und Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen der BTV und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Bernburg.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

Bernburg, den 1.2.2017